Kondolenz bezeichnet die Bekundung des Beileids bei den Angehörigen eines Verstorbenen.
Das Krematorium ist eine private oder von der Gemeinde betriebene Anlage, in der der Verstorbene eingeäschert wird. In manchen Krematorien dürfen Angehörige während der Feuerbestattung anwesend sein.
Mit Kremation bezeichnet man den Vorgang der Einäscherung in einem Krematorium.
Kriegsgräber sind Mahndenkmale, die an schlimme und verlustreiche Kriege erinnern sollen. Sie sind ein Ort der Trauer und des Gedenkens und haben vor allem symbolischen Wert, da niemand wirklich darunter begraben liegt.
Der Leichenpass ist ein Dokument, das vom Standesamt ausgestellt wird. Er ist nötig, um einen Verstorbenen über die Landesgrenze hinweg zu überführen. Benötigt werden Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen, an welchen Orten eine Grenze überschritten wird (bei der Überführung im Auto), beziehungsweise wo das Flugzeug startet und landet und welche Unternehmen die Überführung begleiten.
Bei der Leichenschau stellt ein Arzt den Tod und die Todesursache fest. Die zweite Leichenschau wird nur bei Feuerbestattungen durchgeführt. Ein Amtsarzt überprüft dann noch einmal, ob Anzeichen für ein Gewaltverbrechen vorliegen.
Mit Leichenschmaus bezeichnet man das Essen oder Kaffeetrinken nach einer Bestattung. Familie und Freunde können hierbei in einem angenehmen Rahmen beisammen sein und des Verstorbenen gedenken.
Mit dem letzten Willen bezeichnet man die Wünsche einer Person bezüglich seines Besitzes nach seinem Tod. Das Testament muss schriftlich – entweder komplett eigenhändig oder notariell – verfasst sein. Darin wird das Erbe geregelt, also wer welchen Besitz des Erblassers erhält.