Kann ich als Angehöriger jegliche Verantwortung/Bestattungspflicht von mir weisen?
Nein – denn grundsätzlich gilt die Bestattungspflicht, wie sie im Gesetz geregelt ist. Auch wenn ein mögliches Erbe ausgeschlagen wird, entbindet das nicht von der Verpflichtung, die Bestattung zu regeln.